Winterliche Gewässer
Niedrige Temperaturen und Sonnenschein locken viele Menschen für ausgiebige Spaziergänge und zur sportlichen Betätigung ins Freie. Dabei üben gefrorene Seen und Flüsse eine besondere Faszination und Anziehungskraft aus.
Die Wasserwacht warnt daher vor dem Betreten der Eisflächen und bittet alle Eltern, ihre Kinder vor den Gefahren zu warnen.
Grundsätzlich gilt: Überzeugen Sie sich von der Tragfähigkeit des Eises! Grundsätzlich sollten sich Wintersportler nie alleine aufs Eis wagen, sich vorher bei Ortskundigen oder Fachleuten und dem zuständigen Amt über den Zustand des Eises informieren sowie auf Warnungen in lokalen oder regionalen Medien achten. |
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Die Eisregeln als PDF-Download finden sie hier: |
Verhaltensregeln bei Eisunfällen
Aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen verliert ein Mensch der ins Eis eingebrochen ist, innerhalb kurzer Zeit das Bewusstsein und läuft Gefahr zu ertrinken.
Regeln für den Ernstfall:
- Laut um Hilfe rufen!
- In jedem Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät!
- So wenig wie möglich bewegen, um so wenig Körpertemperatur zu verlieren als nötig ist!
- Sofort Hilfe holen über die Notrufnummer 112!
- Die eingebrochene Person beruhigen!
- Mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnlichen Gegenständen die zur Verfügung stehen, die eingebrochene Person absichern!
- Nur ins eisige Wasser springen, wenn man selbst über eine dritte Personen mit Seil gesichert ist!
- Den Verunfallten an Land bringen, bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und vor Kälte schützen bis der herbeigerufene Rettungsdienst eintrifft!
- Wenn die Atmung nicht mehr normal ist sofort mit Herzdruckmassage beginnen und diese mit 30x drücken im Wechsel mit 2 Beatmungen durchführen bis der Rettungsdienst eintrifft!